Was ist VSnet?

Das Projekt VSnet soll zur Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzes im Ökologischen Landbau für den Sektor Vorratsschutz beitragen. Bis auf den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau sind beide Wirtschaftsformen im Vorratsschutz weitgehend identisch. Die dort immer noch auftretenden hohen Verluste, insbesondere die Verlust während der Hoflagerung bei den Landwirten nach der Ernte, sollen durch anwendungsbereites Wissen über vorbeugende sowie über nichtchemischen Maßnahmen verringert werden. In Zusammenarbeit mit den am Projekt beteiligten Demonstrationsbetrieben sollen die dort auftretenden Verluste aufgrund der Lagerung kalkuliert werden, um so die Effizienz von neuen Maßnahmen erfassen zu können. Zugleich soll die Abhängigkeit des Vorratsschutzes von chemischen Mitteln reduziert werden.

Mit dem Projekt VSnet wird die Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz in der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette bekannt gemacht. Dafür wird die Praxistauglichkeit der Leitlinie und der darin beschriebenen Vorratsschutzmaßnahmen von den sieben Demobetriebe vorgeführt. Dies schließt auch Lösungsansätze ein, die deutlich über die gute fachliche Praxis hinausgehen.

Das Feedback der Praxis wird zudem genutzt, um die Leitlinie weiterzuentwickeln. Damit wird eine Basis geschaffen, um die Vorratsschutzleitlinie auch über die Projektlaufzeit hinaus fortlaufend an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Ziel ist es, dass die Aktualisierung der Leitlinien zukünftig von den relevanten Verbänden unter Beteiligung der beratenden Länderinstitutionen vorgenommen wird.

Darüber hinaus trägt das Projekt dazu bei, den Kontakt zwischen Forschung und Praxis weiter auszubauen.

1. Freiwillige Implementierung der Leitlinie in die Praxis

  • Die Betriebe demonstrieren die Praktikabilität der Maßnahmen und tragen somit zu deren breiten Anwendung in der Vorratsschutzpraxis bei.
  • Durch die konsequente Orientierung an den acht Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes wird die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Einhaltung des notwendigen Maßes sichergestellt.
  • Die weitere Professionalisierung des Vorratsschutzes trägt dazu bei die Qualitäts- und Quantitätsverluste während der Lagerung zu verringern.

 2. Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit

  • Das notwendige Wissen über praktikable Vorratsschutzmaßnahmen wird über Fachveranstaltungen, Hoftage und eine projektbegleitende Webseite der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette vermittelt.
  • Als Multiplikatoren sind zudem die relevanten Bundesverbände eingebunden.
  • Die projekt-bezogene Website ermöglichen den Austausch und die Vernetzung unter den Vorratsschützern. Sie dient zudem als Plattform um Projekt- und Forschungsergebnisse in der gesamten Branche bekannt zu machen.

 3. Ermittlung des Beratungsbedarfes

  • Um die Beratung zum Vorratsschutz zu verbessern, wird zunächst der Beratungsbedarf in der Praxis ermittelt.
  • Es werden zudem die Wege analysiert, wie die Inhalte der Vorratsschutz-Leitlinie zukünftig von den Länderinstitutionen einer breiten Masse vermittelt werden kann. Denn die Länderinstitutionen stellen in ihrer Beratungsfunktion zum Pflanzenschutz ein wichtiges Element für den integrierten Pflanzenschutz dar. Als unabhängige Einrichtungen sind sie wichtige Anlaufstellen für die Unternehmen der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette.

 4. Austausch zwischen Praxis und Forschung

  • Die regelmäßige Aktualisierung der Leitlinie ermöglicht es, den jeweils aktuellen Wissensstand zu Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz in die Praxis bekannt zu machen.
  • Gleichzeitig unterstützt die für die regelmäßige Aktualisierung notwendige Vernetzung von Praxis und Forschung den bestehenden anwendungsbezogenen Forschungsbedarf in die Wissenschaft zu kommunizieren.
  • Vor dem Hintergrund der geringer werdenden Verfügbarkeit von Vorratsschutzmittel, geht es u.a. um die Frage, welchen alternativen Maßnahmen und neuen Verfahren der Praxis zur Verfügung stehen.

1.) Der Praxistest

Grundlage für die gesamte Arbeit im Rahmen des Projektes bilden Besuche bei den beteiligten Demonstrationsbetrieben. Hierbei stellen wir uns folgende Fragen:

  • Wie Wirksam, wirtschaftlich, verbreitet sind die in der Tabelle formulierten Maßnahmen?
  • Welche Maßnahmen werden schon umgesetzt. Was sind die Gründe warum andere Maßnahmen nicht umgesetzt werden?
  • Welche Anreize können genutzt werden, um entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette die freiwillige Umsetzung der Vorratsschutz-Leitlinie voranzubringen?
  • Welchen Beratungsbedarf gibt es in der Praxis?

2.) Voneinander lernen: „Zeig mir wie es geht!“

Die beteiligten Demonstrationsbetriebe werden von den Projektpartnern intensiv zur Umsetzung der Vorratsschutz-Leitlinie beraten. Sie werden so in die Lage versetzt anderen Unternehmen zu zeigen, wie nachhaltiger und innovativer Vorratsschutz funktioniert. Sie tragen damit wesentlich zur Professionalisierung des Vorratsschutzes bei und können gleichzeitig Impulse für die praxisgerechte Weiterentwicklung der Leitlinie geben.

3.) Erprobung innovativer Vorratsschutz-Verfahren

In Absprache mit dem einzelnen Demonstrationsbetrieb wird geprüft, welche neuen Vorratsschutzmaßnahmen jeweils getestet werden können. Die Praktikabilität dieser Maßnahmen wird in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern analysiert. Die Ergebnisse dieser Praxistests werden über die Projekt-Webseite veröffentlicht.

 

Leitlinie Integrierter Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz (IPS-VS)

Grundlage für das Vorhaben ist die Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz. Sie wurde im Rahmen der BÖLN-Förderung im Projekt „Erarbeitung spezifischer Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes für den Sektor Vorratsschutz“ (Förderkennzeichen: 2812NA013) in Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden und Praxispartnern entwickelt. Die Leitlinie und wurde durch den Wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) geprüft und positiv bewertet und ist im Anhang 1 des NAP aufgenommen.

  • In dieser Leitlinie sind die Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzes im ökologischen Landbau für den Sektor Vorratsschutz in einer für die Praxis aufbereiteten Form dargestellt.
  • Die Leitlinie beschreibt detailliert die nach dem Pflanzenschutzgesetz verbindlich zu beachtenden acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.
  • Die dargestellten Maßnahmen und Verfahren werden regelmäßig bezüglich ihrer Maßgeblichkeit und Praktikabilität überprüft und ggf. aktualisiert.
  • Ebenso erfordern gegebenenfalls neue Praxissituationen oder Anforderungen aus rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Vorgaben Anpassungen.

 Download der Leitlinie

 

Die 8 allgemeinen Grundsätze des Vorratsschutzes

Sie sehen hier das Entscheidungs-Rad für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz. Die 8 allgemeinen Grundsätze können einzeln angeklickt und angeschaut werden und nacheinander abgearbeitet werden. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung von verbeugenden und nichtchemischen Maßnahmen oder der Überwachung sind festzuhalten und bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. 

 

  Handlungsanweisungen