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Presse

Über 30 Teilnehmende diskutierten am 23./24. November in Berlin-Dahlem in den Räumlichkeiten des Julius Kühn-Institutes die Ergebnisse des Projektes Netzwerk Vorratsschutz.
Die Projektförderung läuft zum 31.12.2022 aus. Die Kontinuität des Netzwerks Vorratsschutz wird bestehen bleiben und es waren sich alle Beteiligten einig, dass ein regelmäßiges jährliches Treffen ab kommenden Jahr stattfinden soll. Neuigkeiten dazu werden auf der VSnet Website und über den Verteiler bekannt gegeben.

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11 Karten zum Erfolg im Vorratsschutz

Video: Die Leitlinie kurz erklärt

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Die Ergebnisse des Netzwerk Vorratsschutz

Die Leitlinie bündelt die Informationen für einen Wissenstransfer und spiegelt den integrierten Pflanzenschutz und den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau für den Sektor Vorratsschutz in einer für die Praxis aufbereiteten Form wieder. Sie beschreibt detailliert die nach dem Pflanzenschutzgesetz verbindlich zu beachtenden acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und beinhaltet Handlungsempfehlungen, die derzeit als nachhaltig, allgemein anerkannt, praktikabel und maßgeblich gelten. Die Tabelle im Anhang 2 der Leitlinie IPS im Sektor Vorratsschutz soll vor allem anwendbares Wissen dokumentieren und speichern. Durch VSnet wurden nun erstmals die beschriebenen Maßnahmen und Verfahren bezüglich der Maßgeblichkeit und Praktikabilität in der Praxis geprüft. Dadurch wurden entsprechende Inhalte der Tabelle weiterentwickelt und ergänzt. Ebenso erforderten neue Praxissituationen oder Anforderungen aus rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Vorgaben an einigen Stellen entsprechende Anpassungen. Dafür wurden Schwerpunkthemen ausgewählt und unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren aus der Leitlinie mit den Demonstrationsbetrieben bearbeitet. Dabei wurden Schwachstellen im Lagerprozess identifiziert, ein Optimierungsbedarf analysiert und Maßnahmen im Sinne der Machbarkeit zusammengetragen, die mit den Demobetrieben zusammen umgesetzt und getestet wurden.

In Expertenworkshops und anderen Veranstaltungen wurden die Themen in der Branche besprochen und innovationshemmende sowie fördernde Bedingungen identifiziert.

Die 8 allgemeinen Grundsätze des Vorratsschutzes

Sie sehen hier das Entscheidungs-Rad für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz. Die 8 allgemeinen Grundsätze können einzeln angeklickt und angeschaut werden und nacheinander abgearbeitet werden. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung von verbeugenden und nichtchemischen Maßnahmen oder der Überwachung sind festzuhalten und bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. 

 

  Handlungsanweisungen

 

Oberstes Gebot ist die Gesunderhaltung ohne Qualitätsverluste bei der Lagerung. Dafür müssen geeignete Läger verwendet und diese vor Einlagerung der Ware entsprechend gut vorbereitet und gereinigt werden. Die in der Leitlinie aufgeführten Maßnahmen können durch VSnet wie folgt spezifiziert und ausgebaut werden: Neue, innovative Läger sind teuer und gerade für kleine Unternehmen und Landwirte nicht immer finanzierbar. Auch sind nicht alle Flächen für einen Neubau geeignet und erhalten dadurch teilweise keine Baugenehmigung. Um ein vorhandenes Gebäude als Lagerstätte umzubauen oder ein altes Lager wieder nutzbar zu machen, bedarf es spezifische Fachkompetenz und eine sorgfältige Planung. Nur wenige Firmen sind darauf spezialisiert alte Gebäude optimal umzurüsten. Im Austausch mit den Praktikern während der Projektarbeit wurden Vor- und Nachteile für einen Lagerneubau und für die Nutzung alter Läger, sowie alternative Lagermethoden zusammengetragen und ein Übersichtsbericht erarbeitet.

Eine Alternative ein Silo umzurüsten wurde während der Projektlaufzeit im Demonstrationsbetrieb Velaro GmbH getestet. An einem Stahlsilo wurde ein Abdichtungsverfahren nach australischen Standard (AS 2628-2010) angewendet. Hermetisch dichte Silos können bei einer Begasung das Risiko von Resistenzen reduzieren und zur Erhaltung und Verbesserung der Nahrungsmittelqualität beitragen (Stored Grain Infomation Group, o. J.).

Schadorganismen müssen mit geeigneten Methoden und Instrumenten überwacht werden. Dazu sind unter anderem Eingangskontrollen und die Beschau vor Ort mit sensorischer Prüfung und gegebenenfalls der Einsatz geeigneter Fallen oder technischer Hilfsmittel sowie die Einholung von Ratschlägen beruflich qualifizierter Berater zu zählen.

Die Überwachung und Kontrolle des Lagergutes ist personal- und zeitaufwändig. Technische Hilfsmittel können den Aufwand verringern und das Monitoring optimieren. Auch für Vorratslager werden neue Techniken entwickelt, die Insektenbefall schnell und effizient erkennen und dem Landwirt Handlungsempfehlungen geben sollen.

Mit den VSnet Demonstrationsbetrieben wurde ein Konzept zur digitalen Zustandsüberwachung mit lnsektenmonitoring-Fallen der Firma WAINS getestet. Bei der digitalen Klebefalle Traptice werden durch Pheromone angelockte Insekten fotografiert und mit einer Bilddatenbank verglichen und bestimmt. Dabei wird durch jede Anwendung die Selbsterkennung im System fortwährend verbessert. Die Demonstrationsbetriebe haben zurückgemeldet, dass die Anwendung als praktikabel und wirtschaftlich eingeschätzt werden kann. Die Kamerafallen sind einfach in Handhabung und Anwendung und leicht in das vorhandene Monitoringsystem zu integrieren. Außerdem ist die Anschaffung in einem Mietmodell ökonomisch sinnvoll, da der Support des Systems extern über den Betreiber geregelt ist und defekte Boxen einfach ausgetauscht werden können. In einem Expertenworkshop und im Austausch mit anderen Vorratsschützern wurden verschiedene technische Neuerungen besprochen und diskutiert.

Beispielsweise wurde in einem Projekt zur akustischen Früherkennung von Käfern geforscht (Müller-Blenkle, Schöller, Prozell, Szallies, & Adler, 2020). Das System wurde in den letzten Jahren in vier Betrieben getestet und weiterentwickelt und meldet dem Landwirt, wenn Insektengeräusche zu hören sind und eine Falleninspektion notwendig ist. Mit dem „Larvenspion“ ist ein akustisches System für kleine Getreideproben bereits kommerziell verfügbar.

Diese technischen Entwicklungen werden jedoch das geschulte Auge von Lagerhaltern in naher Zukunft nicht ersetzen. Sie können den Landwirt frühzeitig auf einen Befall hinweisen und damit die aufwändige, arbeitsintensive Kontrolle deutlich erleichtern, aber sowohl bei der Akustik als auch bei der Bilderkennung ist noch einige Arbeit notwendig, bis die Systeme ein breites Spektrum von Schädlingen erkennen können.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung muss der berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln entscheiden, ob und wann er Pflanzenschutzmaßnahmen anwenden will.

Eine frühe Befallserkennung durch regelmäßige Inspektionen, Temperaturüberwachung des Getreides, Anwendung digitaler Monitoringsysteme und Einsatz von Pheromonfallen (Monitoring) sind daher essentiell. Nager und Mottenbefall können quantitativ relativ gut bestimmt werden. Bei Käferbefall ist dies eher schwierig (ggf. Schwemm-probe). Sobald ein Befall erkennbar ist muss gehandelt werden und eine Bekämpfungsmaßnahme erfolgen. Aus Gesprächen mit den Lagerhaltern im Projekt wurde deutlich, dass in der Praxis bei Insektenbefall zuerst durch Herausreinigen und Herunterkühlen einer Massenvermehrung wirksam entgegengewirkt wird. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine professionelle Beratung hinzuzuziehen. Aus den Befragungen an die Pflanzenschutzdienste der Länder geht hervor, dass die Beratung der Pflanzenschutzdienste bisher nur unzureichend gegeben ist, da der Vorratsschutz in der Beratung der einzelnen Länder nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Maßnahmen ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis (auch im Sinne der Einkommenssicherung) bei der Bekämpfung von Schadorganismen erzielen lässt.

Im Öko-Lager Gusow der AGRAVIS OST wurde ein umfangreiches Monitoring in zwei Versuchsjahren 2020 und 2021 durchgeführt. Dabei war eine genaue Planung und gezielte Vorbereitung entscheidend für einen reibungslosen Versuchsverlauf. Es hat sich gezeigt, dass das Monitoring-Management neben der Prävention der Schlüssel für eine erfolgreiche biologische Bekämpfung mit Nützlingen ist.

Ein vorbeugender Nützlingseinsatz im Leerraum kann sinnvoll sein, jedoch können die Einschleppung von Schädlingen bei Neueinlagerung alle positiven, präventiven Effekte überlagern. Eine Bekämpfung in befallenen Getreide kann bei einer geringen Befallsstärke eine Ausbreitung eindämmen. Jedoch ist es schwierig, eine genaue Befallsstärke zu ermitteln und somit eine gezielte Bekämpfung durchzuführen. Deshalb sollte die Anwendung von Nützlingen im Getreidelager im Rahmen eines allgemeinen Managementkonzeptes erfolgen, um einen Befall möglichst frühzeitig zu erkennen. Zur Veranschaulichung wurden in der nachfolgenden Grafik (Abb. 5) Zyklen der Lagertätigkeit mit denen der Schädlinge im Jahresverlauf gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung beider Zyklen aus der Biologie der Tiere und den Lagerphasen zeigt, dass die größten Befallsrisiken dann auftreten, wenn Getreide eingelagert wird und damit die Getreidehändler ein besonders hohes Arbeitsaufkommen haben. Damit gewinnt die Entwicklung eines Managementkonzeptes bestehend aus einem fundierten Monitoring der zu erwartenden Schädlingsarten, der Anwendung präventiver Maßnahmen zur Risikoabsenkung bis hin zur Ableitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen bei Befall eine zentrale Bedeutung. Die Ergebnisse wurden in einem Expertenworkshop diskutiert und in einem Bericht zusammengefasst.

 

Gegenüberstellung der Lagertätigkeiten

Abbildung. Gegenüberstellung der Lagertätigkeitsphasen mit Phasen der Schädlingsausbreitung im Jahresverlauf zur Ableitung eines Managementkonzepts zum Einsatz von Nützlingen

Die eingesetzten chemischen Mittel müssen so weit wie möglich zielartenspezifisch sein und die geringsten Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben.

Laut Koalitionsvertrag von 2021 strebt die Bundesregierung eine „Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln… für den Vorratsschutz und für geeignete Resistenzstrategien“ an. Da aber mit neuen chemisch-synthetischen Wirkstoffen für den Vorratsschutz nicht zu rechnen ist - letztmalig wurden die in den 1970er Jahren entwickelten Pyrethroide neu zugelassen - müssen Verfahren der Schädlingsvermeidung, Früherkennung und ungiftigen Bekämpfung mit physikalischen, biologischen oder biotechnischen Methoden zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um fortschrittliche Verfahren, die evtl. mit Hilfe moderner Technik optimiert werden könnten.

In Gesprächsrunden mit den Praktikern wurde empfohlen externe Fachfirmen hinzuziehen. Diese bieten ein professionelles Bekämpfungs- und Managementkonzept an.

Der berufliche Verwender sollte die Verwendung von chemischen Mitteln und anderen Bekämpfungsmethoden mit geeigneter Anwendungstechnik durchführen und auf das notwendige Maß begrenzen (z. B. durch Behandlung von Teilpartien, verringerte Anwendungshäufigkeit), wobei er berücksichtigen muss, dass das Risiko der Entwicklung von Resistenzen in den Schadorganismenpopulationen nicht erhöht werden darf. Die Berücksichtigung reduzierter Mittelaufwandmengen ist im Vorratsschutz nur sehr begrenzt machbar. Gerade bei der Begasung kann eine Bekämpfung nur erfolgreich sein, wenn die Lagerstätte gasdicht abgedichtet wurde. Ein fallweises Abdichten von Stahlsilos für einzelne Begasungen ist oft sehr schwierig, aufwendig und nur mit erheblichen Anforderungen an den Arbeitsschutz möglich. In einem Expertenworkshop wurde über unterschiedliche Möglichkeiten einer gasdichten Lagerung diskutiert. Es besteht ein hoher Entwicklungsbedarf hermetische Lagerstrukturen in die Praxis zu bringen.

Wenn ein Risiko der Resistenz gegen bestimmte Wirkstoffe bekannt ist und der Umfang des Befalls mit Schadorganismen wiederholt die Anwendung von chemischen Mitteln im Lager erforderlich macht, sind verfügbare Resistenzvermeidungsstrategien anzuwenden, um die Wirksamkeit der Produkte zu erhalten. Dazu kann die Verwendung verschiedener chemischer Mittel mit unterschiedlichen Wirkungsweisen gehören. Allerdings ist die Mittelauswahl im Vorratsschutz sehr gegrenzt. Deshalb liegt der Fokus darauf alternative Maßnahmen, wie physikalische, biologische und biotechnische Bekämpfungsverfahren anzuwenden und auf Forschungsseite weiter zu entwickeln.

Der berufliche Verwender muss auf der Grundlage der Aufzeichnungen über Anwendungen von chemischen Mitteln und der Überwachung von Schadorganismen den Erfolg der angewandten Pflanzenschutzmaßnahmen überprüfen.

Von den Demonstrationsbetrieben ist empfohlen worden eine Dokumentation im Sinne der Leitlinie mit der notwendigen Dokumentationspflicht in den einzelnen Betrieben zu verknüpfen. Dafür ist im weiteren Verlauf -zum Beispiel in einem Folgeprojekt- in einer Abfrage zu prüfen, welche Arten von Dokumentationspflichten in den unterschiedlichen Sektoren und Betriebsstrukturen bestehen können. Anschließend muss geprüft werden, wie eine Dokumentation im Sinne der Leitlinie integriert werden kann.

Icon zur Umfrage

Die Ergebnisse der beiden online-Umfragen zur Bekanntheit und zur Praktikabilität der Leitlinie für den Integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz sind im folgenden dargestellt. Die Auswertungsergebnisse zeigen, dass wir mit unseren gemeinsamen Anstrengungen auf einem guten Weg sind. Es besteht jedoch was die Bekanntheit, Anwendung in der Praxis und Praktikabilität der beschriebenen Maßnahmen betrifft durchaus noch Verbesserungspotential.

 

Befragung an die Pflanzenschutzdienste

Im Rahmen der Untersuchungen zur Anwendung der Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz wurden die Leiterinnen und Leiter der Pflanzenschutzdienste der Länder gebeten, an einer Befragung mittels Online-Fragebogen teilzunehmen. Es sollte ermittelt werden, inwiefern die Inhalte der Leitlinie Integrierter Vorratsschutz im Sektor Pflanzenschutz in die Arbeit und Entscheidungsfindung der Pflanzenschutzämter einbezogen wird.

Den Bericht zur Befragung an die Pflanzenschutzdienste lesen Sie hier

Befragung von Landwirten und Lagerhaltern

Diese Umfrage richtete sich an alle potenziellen Anwender der Leitlinie, d. h. an alle Betriebe und Unternehmen entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette in denen trockene Schüttgüter gelagert werden. Insgesamt betrachtet, zeigen die bisherigen Ergebnisse der Befragung, dass zur weiteren Umsetzung der Anforderungen der Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz dem Faktor Weiterbildung in den Unternehmen der Vorratshaltung eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Ein Großteil der Befragten wünscht sich Unterstützung durch mehr Beratung, Erfahrungsaustausch, Informationsmaterialien und Weiterbildungsangebote auch seitens der Offizialberatung.

Den Bericht zur Befragung von Landwirten und Lagerhalten lesen Sie hier

Befragung von Schulleitern und Lehrkräften

Im Rahmen der Untersuchungen zur Anwendung der Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz wurden landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, Träger der überbetrieblichen Ausbildung und Bildungsträger in allen Bundeländern gebeten, an einer Befragung mittels Fragebogen teilzunehmen. Die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Landwirten sowie Verfahrenstechnologen in der Mühlen- und Getreidewirtschaft spielen bei der entsprechenden Wissensvermittlung in die Praxis eine essenzielle Rolle. Mit der Umfrage konnte ein guter Einblick über den Bekanntheitsgrad der Vorratsschutz-Leitlinie bei den Bildungseinrichtungen sowie über den Umfang der Behandlung des Vorratsschutzes in den vorhandenen Bildungsangeboten gewonnen werden. Dabei zeigte sich enormer Handlungsbedarf.

Den Bericht zur Befragung von Schulleitern und Lehrkräften lesen Sie hier

 

  1. Allgemeiner Teil
    Im allgemeinen Teil der Vorratsschutz-Leitlinie werden die acht allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes im Hinblick auf den Bereich Vorratsschutz erklärt.
  2. Spezieller Teil
    Im speziellen Teil werden diese acht Grundsätze für die Lagerung von trockenen Schüttern konkretisiert.
  3. Anhang 1
    In Anhang 1 sind die rechtliche Regelungen aufgeführt, die für den Vorratsschutz relevant sind.
  4. Anhang 2
    Anhang 2 enthält eine Beschreibung der Verfahren und Maßnahmen zur Umsetzung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes im Vorratsschutz und deren Bewertung hinsichtlich ihrer Praktikabilität.
  5. Glossar
    Das Glossar erklärt die wichtigsten verwendeten Begrifflichkeiten.